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Versicherungs-ABC··4 Min. Lesezeit

Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung — was bedeutet das?

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, fragt sich oft: Wann zahlt sie eigentlich das erste Mal? Ein nüchterner Blick auf das Thema Wartezeit.

Lachende Frau am Fenster — Symbol für sorgenfreien Zahnschutz

Was eine Wartezeit überhaupt ist

Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem die Versicherung zwar Beiträge erhebt, aber für bestimmte Leistungen noch nicht zahlt. Bei Zahnzusatzversicherungen ist sie historisch verbreitet — oft 3 oder 8 Monate für Behandlungen, mitunter länger für Zahnersatz.

Der Hintergrund ist versicherungstechnisch: Wartezeiten sollen verhindern, dass Versicherte erst dann eine Police abschließen, wenn der Zahnarzt schon eine teure Maßnahme angeraten hat. Das würde die Beiträge für alle anderen verteuern.

Was „Sofortleistung“ bedeutet

Einige wenige Tarife verzichten auf die Wartezeit und leisten ab dem nächsten Tag — sogenannte Sofortleistung. Mehr Zahn 100 der Barmenia gehört zu dieser Gruppe. In der Praxis heißt das: Wenn Sie heute den Antrag stellen und der Vertrag morgen beginnt, sind Sie ab morgen versichert.

Wichtig ist dabei eine Einschränkung, die für nahezu alle Tarife gilt: Behandlungen, die vor Vertragsbeginn bereits angeraten oder begonnen wurden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Das gilt unabhängig davon, ob der Tarif eine Wartezeit hat oder nicht.

Worauf Sie achten sollten

Beim Tarif-Vergleich lohnt es sich, drei Punkte zu prüfen:

  • Wann beginnt der Vertrag? — Manche Tarife starten zum 1. des Folgemonats, andere können bereits am Tag nach Antragsstellung beginnen.
  • Gibt es eine Wartezeit? — Falls ja, für welche Leistungen (Behandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie) und wie lange.
  • Ausnahmen für Unfälle? — Bei vielen Tarifen entfällt die Wartezeit, wenn die Behandlungsbedürftigkeit Folge eines Unfalls ist.

Konkretes Beispiel

Ein Versicherter schließt im Januar Mehr Zahn 100 ab. Im März verliert er bei einem Sturz einen Zahn. Da der Tarif Sofortleistung bietet und der Vertragsbeginn bereits vor dem Schadenereignis lag, greift der Versicherungsschutz für die notwendige Behandlung. Hätte der Zahnarzt jedoch bereits im Dezember eine Krone empfohlen, wäre dieser Behandlungsfall nicht abgedeckt — denn er war vor Vertragsbeginn bekannt.

Fazit

Wartezeit ist nicht per se schlecht — sie ist ein Mechanismus, mit dem Versicherer das Kollektiv schützen. Wer aber zeitnah eine konkrete Behandlung plant oder einfach möglichst schnellen Schutz möchte, sollte gezielt nach Tarifen mit Sofortleistung suchen. Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind immer die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

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