Brauche ich ein Bonusheft, wenn ich eine Zahnzusatzversicherung habe?
Das Bonusheft ist ein vertrauter Begleiter bei der GKV. Wir klären, was es bringt — und ob es für die Zahnzusatzversicherung überhaupt eine Rolle spielt.
Das Bonusheft ist ein vertrauter Begleiter bei der GKV. Wir klären, was es bringt — und ob es für die Zahnzusatzversicherung überhaupt eine Rolle spielt.
Das Bonusheft ist ein kleines Heftchen aus der Welt der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer regelmäßig (in der Regel einmal im Jahr) zur Zahnvorsorge geht und dies vom Zahnarzt im Heft abstempeln lässt, sammelt eine lückenlose Vorsorge-Historie.
Diese lückenlose Historie wird relevant, wenn die GKV einen Festzuschuss zum Zahnersatz zahlt: Bei 5 Jahren lückenloser Vorsorge erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren um 30 %. Ohne Bonusheft greift nur der Grundzuschuss.
Eine Zahnzusatzversicherung deckt genau den Teil ab, den die GKV nicht zahlt — also den Eigenanteil. Wenn Ihre Zusatzversicherung beispielsweise 100 % der privatärztlich abgerechneten Kosten erstattet, spielt es für die Höhe der Versicherungsleistung keine Rolle, wie hoch der GKV-Zuschuss war.
Konkret: Bei den Barmenia-Tarifen Mehr Zahn 80, Mehr Zahn 90 und Mehr Zahn 100 ist die Vorlage des Bonusheftes nicht Voraussetzung für die volle Versicherungsleistung. Sie bekommen die zugesagten Prozentsätze auch dann, wenn Sie kein Bonusheft führen.
Auch mit Zusatzversicherung gibt es zwei Gründe, das Bonusheft weiterzuführen:
Das Bonusheft ist nicht zwingend für die Zahnzusatzversicherung — aber es zu führen schadet auch nicht. Die jährliche Vorsorge-Untersuchung ist ohnehin sinnvoll, der Stempel ist in zwei Minuten gemacht.
Maßgeblich für den genauen Versicherungsumfang sind immer die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Mehr Zahn 80, 90 und der Testsieger Mehr Zahn 100 — ohne Wartezeit, inklusive Vorsorge.
Zur Barmenia Zahnzusatzversicherung →